Unterstützen Sie die Aufwertung
der Kirche Santa Maria della Croce

ArcheoCasarano „Ursprünge und Zukunft“ ist ein Kulturverein ohne Erwerbscharakter, deren Mitglieder meistens 20-25 Jahre alt sind und die Leidenschaft für Kunst und Geschichte gemeinsam haben. Für viele unter uns ist diese Leidenschaft zu einer Lebensentscheidung geworden, derentwegen man auf vieles verzichtet hat und eine auf dem Bereich spezialisierte Ausbildung unternommen hat. Heute bringen uns unsere Fähigkeiten dazu immer stärker auf diese Leidenschaft zu vertrauen, indem uns bewusst ist, dass diese zu unserer Arbeit werden kann und soll. Die Verbreitung wissenschaftlichen Wissens und die Aufwertung der Kirche von Casaranello stellen ein Beispiel der vielen Schutz-, Aufwertungs- und Promotionsinitiativen dar, die wir vor Ort vorgenommen haben.

Sie können uns unterstützen und somit ermöglichen, dass unser Einsatz zu einem kompletten lokalen Service wird und unsere kleinen Realitäten verstärkt werden.

Wie können Sie uns helfen?

Sie können uns Ihre 5 PER MILLE spenden (noch nicht aktiv)

Es ist ausreichend, unsere Identifikationsnummer 90033450751 in der Steuererklärung anzugeben und unter folgendem unterschreiben:

Unterstützung von ehrenamtlichen Organisationen sowie von anderen sozialen Organisationen ohne Erwerbscharakter, Vereinen für den sozialen Aufstieg und anerkannte Stiftungen, die im Artikel 10, c.1, lett.a D.Lgs. n. 460 1997 beschrieben werden.

Dieser Beitrag KOSTET DEN SPENDERN NICHTS, er ist jedoch für uns wichtig!

Sie können etwas SPENDEN

Banküberweisung an:

ARCHEOCASARANO ORIGINI E FUTURO – IBAN: IT 53 T 05262 79520 CC0021230409

Filiale 2; Verteilungsfiliale CASARANO PIAZZA INDIPENDENZA
bei Banca popolare Pugliese

Werden Sie MITGLIED in unserem Verein

Die Mitglieder helfen uns nicht nur, indem sie ihren jährlichen Mitgliedsbeitrag zahlen, sondern auch, indem sie unserem Projekt bei der Kirche von Casaranello mehr Wert verleihen.

Wir möchten Sie daran erinnern, dass der Mitgliedsbeitrag das Kalenderjahr betrifft, in dem man ihn bezahlt.

Weniger Steuern für diejenigen, die in Kultur investieren!

http://www.beniculturali.it/mibac/export/MiBAC/sito-MiBAC/Contenuti/visualizza_asset.html_453106013.html

Der Testo Unico delle Imposte sul Reddito (D.P.R. 917/1986) im Art.100, comma 2, lettera m), setzt fest, dass man Anspruch auf einen Steuerabzug hat, wenn man an den Staat, die Regionen, eine Gebietskörperschaft, eine öffentliche Behörde bzw. Institution, eine rechtlich anerkannte Organisation einen Betrag für die Durchführung der institutionellen Aufgaben und die Realisierung von Kulturprogrammen sowie von Veranstaltungen gespendet hat.
Die Maßnahme vom 15. März 2002 der Steuerbehörde erklärt die Modalität der elektronischen Übermittlung von Seite der Spender sowie des Ministeriums für Kulturgüter, kulturelle Aktivitäten und Tourismus.
Eine Maßnahme im Oktober 2002 – bearbeitet am 19. November 2010 – vom Ministerium für Kulturgüter, kulturelle Aktivitäten und Tourismus legt fest, welche Kategorien Anspruch auf Spenden haben und was die Kommunikationsverpflichtungen zwischen Spendern und Begünstigte sind.

Um Steuerermäßigungen für einen freiwilligen Spende-Betrag von 2010 zu bekommen, muss man nur eines beachten:

Der Spender muss den Spende-Betrag nur der Steuerbehörde bis spätestens zum 31. Januar 2017 durch die entsprechende Software elektronisch übermitteln (auf der offiziellen Internetseite aufrufbar www.agenziaentrate.gov.it).

Der Begünstigte muss die angekommene Spende an das Ministerium für Kulturgüter, kulturelle Aktivitäten und Tourismus bis spätestens zum 31. Januar 2017 über das neue Formular übermitteln. Das Formular kann man unter den Unterlagen in der vorliegenden Internetseite aufrufen.

Nach dem Vorgang wird eine Identifikationsnummer angezeigt, die als Bestätigung gilt und die man ausdrucken und aufbewahren muss.